Das österreichische Waffengesetz definiert, wer in Österreich welche Waffen besitzen und führen darf. Waffen sind in drei Kategorien aufgeteilt. Das österreichische Waffengesetz regelt auch, wie Waffen aufzubewahren und zu transportieren sind. Ebenso wird der Begriff der Verlässlichkeit in diesem Gesetz beschrieben. Mit diesem Begriff wird dem Jäger große Verantwortung zuteil, nur wer verlässlich ist darf Waffen und Munition besitzen.
Kategorie A – Verbotene Waffen
Dazu zählen sämtliches Kriegsmaterial und militärische Waffen, wie z. B. Maschinengewehre (Automaten). Verbotene Waffen, wie etwa als Gebrauchsgegenstand getarnte Waffen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Für uns Jäger ist diese Kategorie ohne Bedeutung. Verstöße in diesem Kategoriebereich enden meist mit einem lebenslangen Waffenverbot, und damit auch mit Jagdkartenentzug !
Kategorie B – Genehmigungspflichtige Waffen
Zu dieser Kategorie gehören Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und Halbautomaten. Diese Waffen haben teilweise einen jagdlichen Nutzen, jedoch ist dafür zumindest eine Waffenbesitzkarte notwendig, und die erlaubte Anzahl ist in der Regel auf zwei Stück beschränkt. Jägern ist es erlaubt in Ihrem Revier Faustfeuerwaffen zu führen, aber auch nur dort.
Kategorie C – Meldepflichtige Waffen
Diese Waffentypen sind in der jagdlichen Praxis am häufigsten anzutreffen. Repetierer und Flinten gehören zu dieser Kategorie. Wie auch in den anderen Kategorien besteht eine Registrierungspflicht.